Austritt

Sie fehlen ...

Die Freiheit ihrer Kirchenmitglieder liegt der evangelischen Kirche am Herzen. Ein Austritt aus der evangelischen Kirche ist daher jederzeit möglich. Selbstverständlich bedauern wir einen solchen Schritt sehr. Sollten Sie sich entscheiden aus der Kirche - aus welchen Gründen auch immer - auszutreten, würden wir uns freuen, wenn Sie zuvor noch das Gespräch mit einer Pfarrerin / einem Pfarrer oder einer anderen Person Ihres Vertrauens zu führen. Vielleicht lässt sich im Gespräch noch einiges klären? Sicher ist jedoch: Sie würden uns fehlen.

 

Die Kontaktdaten der einzelnen Gemeinden finden Sie hier: Übersicht Pfarrgemeinden

Sollten Sie aus der Kirche austreten wollen, ist dieser bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen. Dadurch erlöschen alle Rechte, die sich aus der Mitgliedschaft zur Evangelischen Kirche A.B. ergeben (z.B. aktives und passives Wahlrecht, Patenschaft). Bestehende Kirchenbeitragsforderungen bleiben aber aufrecht. Ein Eintritt ist aber jederzeit wieder möglich.